Alimenteninkasso
Mittelland GmbH
Schulthess-Allee 11
5200 Brugg
Telefon 056 460 50 70
Telefax 056 460 50 79
Im Schuldenfall unterstützt Alimenteninkasso Mittelland (AIM) Gläubiger und Schuldner und sorgt damit für spürbare, dauerhafte Entlastung – sowohl bei betroffenen Privatpersonen als auch bei betroffenen Unternehmen und Gemeinden.
In unserem Team bündeln wir langjährige Erfahrungen, fundierte Fachkenntnisse und ein hohes Mass an Sozialkompetenz. So sind wir gut gerüstet, wenn es um die Bewirtschaftung ausstehender Alimente und um die Begleitung in eine schuldenfreie Zukunft geht. Bei Bedarf holen wir Spezialisten aus unserem grossen Netzwerk an Bord, damit unser Einsatz für Sie zum umfassenden Erfolg wird.
Schluss mit Sorgen wegen ausstehender Alimente:
AIM bringt den Alimentenschuldner dazu, seinen Verpflichtungen Ihnen oder der Gemeinde gegenüber so schnell und so weit wie möglich nachzukommen.
Sie erhalten von uns auf Wunsch jederzeit Auskunft über den aktuellen Stand der Dinge. Zudem bedienen wir Sie jährlich automatisch mit einem ausführlichen Zwischenbericht. Innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung erfolgt unser erster Kontakt zum Schuldner und zu den involvierten Stellen.
Wir arbeiten auf Mandatsbasis.
Gute Aussichten dank Durchblick: AIM hilft Ihnen
unter Einhaltung der anwaltlichen Schweigepflicht,
die Rechnungen rechtzeitig zu begleichen und die Schuldenabzahlung in den Griff zu bekommen.
Sie stehen vor personellen Engpässen? Oder befinden sich bereits mittendrin? Rufen Sie uns an: Innerhalb einer Arbeitswoche springen wir ein und greifen Ihnen als Inkasso-Profis unter die Arme. So vermeiden Sie weitere Ausfälle und die Demotivation Ihrer Mitarbeitenden.
Nach einer Abklärung vor Ort werden die Rahmenbedingungen wie konkreter Einsatz, einzusetzende Kompetenzen und Preis gemeinsam festgelegt.
Wenn Verlustscheine – etwa aus Zeitgründen – nicht bewirtschaftet werden, liegt Kapital brach, und das Risiko der Verjährung steigt. Wir übernehmen für Sie die systematische Bewirtschaftung ausstehender Verlustscheine und gehen dabei so vor, dass die Leistungsfähigkeit der Schuldner wiederentstehen kann.
Wir unterscheiden zwischen Kurzmandat (nur Nachforschung) und Grundmandat:
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 08.30 bis 12.00 & 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag, 08.30 bis 12.00 & 13.30 bis 17.00 Uhr